Landwirte in Rheinland-Pfalz aufgepaßt !!!
Sparen Sie 30% des Kaufpreises bei der Anschaffung eines Parallelfahrsystems
Seit dem August 2016 fördert die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Landwirte bei der Anschaffung von Parallelfahrsystemen. Sie können 30% des Kaufpreises geltend machen. Nutzen Sie die einmalige Möglichkeit, um Ihren Betrieb auf den neuesten Stand der Technik zu bringen.
Alle Informationen unter: http://www.dlr-mosel.rlp.de/Internet/global/inetcntr.nsf/dlr_web_full.xsp?src=02M0BXBD16&p1=69LU9TQJ9U&p3=8Z47W95A8A&p4=AK9701DN1H
Förderung von Investitionen für Spezialmaschinen (FIS)
Stand: 01.08.2016
Gefördert werden können landwirtschaftliche, weinbauliche und gartenbauliche Unternehmen für den Kauf betriebsnotwendiger Spezialmaschinen, Zusatzgeräte und Informationstechnik zur Modernisierung der Unternehmen und Verbesserung der umweltschonenden Landbewirtschaftung.
Förderfähige Investitionen
- anerkannte Direktzugsysteme mit stufenlosem hydrostatischem Antrieb und variable Steillagenmechanisierungssysteme einschließlich Zusatzgeräten zur Bewirtschaftung von Rebflächen in den rheinland-pfälzischen Weinbausteillagen,
- anerkannte Maschinen zur Pflanzenschutzmittelausbringung im Obst- und Weinbau gemäß Positivliste.
- Zusatzgeräte an Maschinen zur bodennahen Ausbringung von Flüssigmist, z. B. Schleppschlauchverteiler, Schleppschuhverteiler und Schlitzeinarbeitungsgeräte,
- globale Positionierungssysteme (GPS) einschließlich Zusatzgeräten auf landwirtschaftlichen Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen sowie geeigneter Schnittstellensoftware und kompatibler Schlagkarteisoftware zur Leistungsübermittlung an PC-Managementsysteme und standortbezogener Maschinensteuerung.
Förderfähige Unternehmen
- Unternehmen der Landwirtschaft im Sinne des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte.
Fördervoraussetzungen
- Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie im AFP , bei der Vorwegbuchführung ist jedoch grundsätzlich nur der letzte Jahresabschluss vorzulegen
Umfang und Höhe der Förderung
- Die förderungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 10.000 € betragen
- Die Summe der Zuschüsse ist auf höchstens 35.000 € je Unternehmen für den Zeitraum von 2014 bis 2020 begrenzt.
Der Beihilfesatz beträgt bis zu 30 %.